Allgemeine GeschÄftsbedingungen der Firma Dickob GmbH & Co. KG Gewerbegebiet Im Hahn 11, 56237 Nauort (Stand 01.01.2016)Allgemeines
Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sondervermögen und dabei auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Ware gelten unsere AGB als angenommen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir der Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen haben. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, dass Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 1. Auftragsannahme 1.1 Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. 1.2 Die Bestellung gilt spätestens mit Lieferung der bestellten Ware als angenommen. Lieferrückstände gelten automatisch als storniert, es sei denn, es wird etwas anderes schriftlich vereinbart. Auch bei versendeten Auftragsbestätigungen durch uns besteht kein Anspruch auf vollständige Lieferung. Telegrafische, telefonische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. 1.3 Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax, im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend. 1.4 Wir sind auch nach vorbehaltloser Bestätigung eines Auftrages berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn bei uns nachträglich eingegangene Auskunft berechtigte Zweifel entstehen lassen, dass der Käufer seine Verpflichtung erfüllen kann oder wird. 2. Preise 2.1 Es gelten unsere zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung jeweils gültigen Listenpreise, die hiermit Bestandteil der AGB werden, es sei denn es wurde etwas anderes schriftl. vereinbart. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer am Tag der Rechnungsstellung hinzu. Die Kosten einer etwa vereinbarten Transport- oder ähnlichen Versicherung trägt – vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarung- der Auftragsgeber. 2.2 Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei der Lieferung gültigen Listenpreise jeweils abzüglich eines eventuell vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, gelten unsere am Liefertag gültigen Listenpreise. 2.3 Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden. 3. Lieferung 3.1 Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich und schriftlich zugesagt. 3.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf unsere Ware unser Lager verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt ist. 3.3 Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörrungen aller Art bei uns oder bei unseren Produzenten, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung bei uns oder unseren Produzenten, Transportverzögerungen, Streiks bei uns oder unseren Produzenten, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen bei uns oder unseren Produzenten, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Produzenten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer sind, sind wir vom Rücktritt des Vertrags berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten. 3.4 Ansprüche auf Schadensersatz (inklusive etwaiger Folgeschäden) sind unbeschadet der Ziffer: 3.5 ausgeschlossen; gleiches gilt für Aufwendungsersatz. 3.5 Der unter Ziffer: 3.4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. 3.6 Die Haftungsbegrenzungen der Ziffern 3.4 und 3.5 gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Auftraggeber wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist. 3.7 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch anderer Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies beim Auftraggeber angezeigt haben. 3.8 Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten. 3.9 Die Sendung wird von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert. 4. Gewährleistung und Sachmängel 4.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. 4.2 Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist. Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. 4.3 Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände sind wir innerhalb einer angemessenen Frist zunächst wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass es sich nicht um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Sollte einer der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt hat, der den mangelfreien Teil der Leistung entspricht. 4.4 Sollte die in Ziffer 4.3 genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlgeschlagen, steht dem Auftraggeber das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend zu mindern oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten. Dies gilt insbesondere bei schuldhafter Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso wenn diese zum zweiten Mal misslingt. Soweit sich aus der nachstehenden Ziffer 4.6 nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere aus Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme des Anspruches nach § 439 Abs. 2 BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung), ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Schäden außerhalb der Kaufsache sowie für den Anspruch auf Ersatz entgangenen Gewinns. Erfasst sind ebenfalls Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. 4.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung einer anderen Sache oder einer geringeren Menge. 4.6 Der unter Ziffer 4.4 geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht oder eine „Kardinalpflicht“ verletzen, ist die Haftung nicht ausgeschlossen, sondern auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen gilt Ziffer 4.4. Der Haftungsausschluss gilt ferne nicht in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht bei Übernahme einer Garantie und bei Zusicherung einer Eigenschaft, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. 4.7 Für den Fall des Aufwendungsersatzes gilt Vorstehendes entsprechend. 5. Zahlung 5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung (=hilfsweise der Rechnung) nichts anderes ergibt, ist der Preis netto (ohne Abzug) bis zum 30. des der Lieferung ab Werk oder Lager bzw. der angezeigten Fertigstellung folgenden Tages zur Zahlung fällig. 5.2 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dabei können wir jederzeit einen höheren Zinsschaden nachweisen und in Rechnung stellen. 5.3 Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge. 5.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. 5.5 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 5.6 Zur Entgegennahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Gutschriften diesbezüglich gelten stets als vorbehaltlich der Einlösung (zahlungshalber, nicht an Erfüllung statt); sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Wechsel werden unter Belastung des uns bei der Weitergabe berechneten Diskonts, der Stempelsteuer und der Bankgebühren und gegebenenfalls Einzugsspesen angerechnet. 5.7 Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Falle des Verzuges bleiben vorbehalten. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis der Auftraggeber alle gegenwärtigen und zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung gezahlt hat. 6.2 Der Eigentumsvorbehalt erfasst auch Ersatz- oder Austauschteile selbst dann, wenn sie eingebaut werden, da sie dadurch nicht wesentliche Bestandteile im Sinne von § 93 BGB werden. 6.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen; der Auftraggeber stimmt einer Rücknahme in diesem Fall schon jetzt zu. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Die uns durch die Rücknahme entstehenden Kosten (insbesondere Transportkosten) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir sind ferner berechtigt, dem Auftraggeber jede Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen und die Einzugsermächtigung (Ziffer 6.6) zu widerrufen. Die Auslieferung der ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung zurückgenommenen Waren kann der Auftraggeber erst nach restloser Zahlung des Kaufpreises und aller Kosten verlangen. 6.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln. 6.5 Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand und die an seine Stelle tretenden Forderungen weder verpfänden noch zur Sicherungsübereignung abtreten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Uns trotz eines Obsiegens im Rechtsstreit nach § 771 ZPO verbleibenden Kosten dieser Klage hat der Auftraggeber zu tragen. 6.6 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen, zu verarbeiten oder zu vermischen, dabei tritt er uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung, der Verarbeitung, der Vermischung oder aus sonstigen Rechtsgründen (insbesondere aus Versicherungen oder unerlaubten Handlungen) in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (inklusive Mehrwertsteuer) ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Auftraggeber auch nach der Abtretung befugt, wobei unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, unberührt bleibt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die abgetreten Forderungen und die Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. Die Einzugsermächtigung kann von uns im Falle von Vertragsverletzungen (insbesondere Zahlungsverzug) durch den Auftraggeber widerrufen werden. 6.7 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei diese Vorgänge für uns erfolgen, sodass wir als Hersteller im Sinne des § 947 ff. BGB gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritten deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der objektiven Werte dieser Waren. 6.8 Die uns zustehenden Sicherheiten werden insoweit nicht erfasst, als der Wert unserer Sicherheiten den Nennwert der zu sichernden Forderungen um 30% übersteigt. 6.9 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bei Zahlungsverzug oder Gefährdung sowie die Pfändung des Lieferstandes durch uns gilt als Rücktritt vom Vertrag. Eine Fristsetzung durch uns vor Ausübung des Rücktrittsrechtes ist nicht erforderlich. 7. Erfüllungsort Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Geschäftsbedingungen ist unser Firmensitz. Wir sind berechtigt den Auftraggeber auch an anderen zulässigen Gerichtsstellen zu verklagen. 8. Anwendbares Recht 8.1 Auf die Vertragsbeziehung findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung. 8.2 Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen findet auf die Geschäftsbeziehungen keine Anwendung. 8.3 Verträge werden nur unter der ausdrücklichen Bedingung geschlossen, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsgegenstand werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn diese von der Lieferfirma ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. 9. Salvatoresche Klausel 9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weitgehend erreicht wird. 9.2 Änderungen des Vertrages können nur im Einverständnis mit uns wirksam werden Hinweis: Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdaten- schutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern und wir uns das Recht vorbehalten, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) übermitteln. |
Entsorgung der Transportverpackung durch Interzero, Hersteller-Nr.: 82592
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